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1.Oktober 1998:

Tätigkeitsbericht 1997 liegt dem Abgeordnetenhaus zur Beratung vor

Am 1.10.98 wurde der Tätigkeitsbericht 1997 des Berliner Datenschutzbeauftragten, Prof. Dr. Hansjürgen Garstka, mit der Stellungnahme des Senats im Abgeordnetenhaus zur Beratung eingebracht.

Neben den Schwerpunktthemen

  • Der Bürger im Netz der Sozialdatenverarbeitung,
  • "Spannungsbericht" - Bericht des Senats über mögliche Spannungsfelder zwischen Datenschutz und schutzwürdigen Belangen der Allgemeinheit,
  • Datenschutz bei Telediensten,
  • Bankautomation

enthält der Bericht 116 Beiträge zur Gesetzgebung, zu Verwaltungsvorschriften, Bürgerbeschwerden und Überprüfungen von Amts wegen in den einzelnen Geschäftsbereichen des Senats und bei Unternehmen.

Ein Schwerpunkt des Berichts sind neue Methoden wie Data Mining. Data Warehouses sollen bisher nicht erschließbare Daten bei Unternehmen zusammenführen und analysieren. Was Unternehmen als Service ansehen, ist eine "Rasterfahndung nach dem Kunden". Die Analysen können exakte Aussagen über das Kaufverhalten von Kunden treffen. Sie stellen vorhandene Daten in einen neuen Kontext und schaffen dadurch neue, vorher unbekannte Zusammenhänge.

Anlaß für den Schwerpunkt "Der Bürger im Netz der Sozialdatenverarbeitung" waren die öffentlichen Debatten über die Frage, ob der Datenschutz der Aufdeckung des Mißbrauches von Sozialleistungen im Weg steht und ob nicht durch vermehrte Datenflüsse Abhilfe geschaffen werden könnte. In den vergangenen Jahren wurde bereits ein beträchtliches Arsenal von gesetzlichen Kontrollbefugnissen geschaffen. Schon die vorhandenen Möglichkeiten zum Datenabgleich und zur Vernetzung von Sozialleistungsträgern und anderen Behörden drohen das Sozialgeheimnis auszuhöhlen. Weitere verdachtsunabhängige Kontrollen dürfen nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen zugelassen werden. Pauschale und undifferenzierte Anfragen bei anderen Stellen ohne Wissen des Betroffenen und ohne konkreten Anlaß sind abzulehnen. Ein Staat, in dem jedem Antragsteller und Bezieher von Sozialleistungen eine mögliche Betrugsabsicht unterstellt wird, ist nicht mehr der Sozialstaat des Grundgesetzes.

Ein weiterer Schwerpunkt ist der Datenschutz bei Telediensten, wie z.B. Home-banking, Angebote zur Nutzung von Telespielen, virtuelle Kaufhäuser, interaktives Fernsehen. Mit Inkrafttreten des Informations- und Kommunikationsdienstegesetzes des Bundes und des Mediendienstestaatsvertrages der Länder am 1. August 1997 bestehen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Online-Diensten. Besondere Bedeutung hat die Verpflichtung der Diensteanbieter, dem Nutzer die Inanspruchnahme von Telediensten und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Damit hat der Gesetzgeber der technisch ohne weiteres möglichen Erstellung von personenbezogenen Nutzungsprofilen und Einkaufsgewohnheiten vorgebeugt. Mit der Verabschiedung des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung ist eine weitere wichtige Voraussetzung für die Nutzung des Internets zum Abschluß von Rechtsgeschäften geschaffen worden. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist hier entscheidend, daß niemand auf die Verwendung eines einzigen öffentlichen Signaturschlüssels beschränkt ist, der sonst leicht die Funktion eines globalen Personenkennzeichens erhalten könnte.

Der Bericht schildert die datenschutzrechtlichen Risiken bei der Bankautomation und kartengestützten Zahlungsverfahren, die mit den Innovationen bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs ebenso zu nehmen, wie für die Betroffenen der Fluß ihrer persönlichen Daten immer undurchschaubarer wird.

Weitere Themen des Jahresberichtes sind unter anderem:

- Einsatz besonderer polizeilicher Ermittlungsmethoden wie heimliche Bild- und Tonaufnahmen, Einsatz von V-Personen und der Lauschangriff

- Telefonüberwachung eines Strafverteidigers mit seinem Mandanten

- Elektronisch überwachter Hausarrest

- Zugriffe auf den dienstlichen PC durch den Arbeitgeber

- Gemeinnützige Arbeit von Sozialhilfeempfängern

- Scoring-Verfahren von Banken und Versicherungen zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit

- Konsumentenbefragungen mit allen Tricks

- Partnerschafts- und Heiratsvermittlung mit unlauteren Mitteln

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 Letzte Änderung:
 am 01.10.1998
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